|
Hauptnavigation
|
Sie befinden sich hier:
Home
Sterbehilfe
|
„Wir Ärzte wollen den Kranken zu ihrem Recht verhelfen. Wir wollen nicht, dass Kranke, entgegen ihrem eigentlichen Willen, unter gesellschaftlichen Druck geraten, Sterbehilfe meinen einfordern zu müssen. Wir Ärztinnen und Ärzte wollen nicht, dass Sterbehilfe – auch nicht als Beihilfe zur Selbsttötung – erst zur Norm und dann zur Normalität wird. Nicht Sterbehilfe soll zum Normalfall werden, sondern der Zugang zu einer modernen palliativmedizinischen Behandlung, die todkranken Menschen ein möglichst schmerz- und beschwerdefreies Leben ermöglicht. Ärztliche Aufgabe ist und bleibt es, Sterbenden beizustehen.“ So kommentierte Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), eine von der BÄK in Auftrag gegebene Befragung, bei der sich rund 80 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen haben.
Studie: Ärztlich begleiteter Suizid und aktive Sterbehilfe aus Sicht der deutschen Ärzteschaft.pdf
|
Homöopathie
|
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, hat sich gegen die Forderung gewandt, homöopathische Behandlungen nicht mehr von den Kassen erstatten zu lassen. „Die Wirkung von homöopathischen Mitteln ist zwar nicht naturwissenschaftlich belegbar, trotzdem ist die Homöopathie ein wichtiger Zweig in der Ausbildung von Ärzten geworden“, sagte Hoppe dem Tagesspiegel (15.07.). Der SPD-Gesundheitspolitiker Prof. Dr. Karl Lauterbach hatte zuvor verlangt, dass Homöopathie nicht länger Kassenleistung bleibt, da es keinen klaren Nutzennachweis gebe. Patienten sollten die Naturheilverfahren aus eigener Tasche bezahlen.
|
Bundesgerichtshof
|
„Die unlogische Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik und der Präimplantationsdiagnostik ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofes endlich aufgehoben worden“, begrüßt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, das heutige BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik (PID).
|
Behandlungsfehler-Statistik 2009
|
„Wir Ärztinnen und Ärzte reden nicht nur über Patientenrechte, wir verwirklichen sie auch. Wenn Patienten meinen, sie wären falsch behandelt worden, dann haben sie das Recht, das überprüfen zu lassen – ohne wenn und aber“, sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, bei der Vorstellung der Behandlungsfehler-Statistik 2009 in Berlin. Die Zahlen belegten eindrucksvoll, dass die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei der außergerichtlichen Streitschlichtung eine anerkannte Anlaufstelle für Patienten seien.
|
Aus den Landesärztekammern
zum Anfang der Seite
© Bundesärztekammer
|
Kontext-Informationen der Seite
Beschlussprotokoll zum 113. Deutschen Ärztetag in Dresden vom 11. -14.05.2010
Evaluation der Weiterbildung
Richtlinien zur Organtransplantation
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin
|