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Freitag, 3. – Samstag, 4. Dezember 2010 Bundesärztekammer, Berlin Die fundierte Entscheidung in einer arzthaftungsrechtlichen Auseinandersetzung erfordert grundsätzlich auch ein medizinisches Sachverständigengutachten. Die Norddeutsche Schlichtungsstelle gibt z. B. jährlich etwa 3000 externe Gutachten in Auftrag. Die Qualität dieser Gutachten wirkt sich mittelbar auch auf die Qualität der Entscheidungen der Schlichtungsstelle aus. Deshalb ist die stetige Qualitätsoptimierung der in Auftrag gegebenen Gutachten eine Aufgabe mit hoher Priorität. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die aus der Gutachtenerstellung gewonnenen Erkenntnisse aus erster Hand präsentiert und gemeinsam mit den gutachterlich tätigen Ärztinnen und Ärzten beraten. Das Kolloquium gliedert sich in zwei Themenschwerpunkte: Teil I richtet sich an Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen und beinhaltet allgemeine und juristische Fragestellungen zur Gutachtertätigkeit mit folgenden Schwerpunkten:
Teil II wendet sich an Gynäkologen und Geburtshelfer und thematisiert den gutachterlichen Umgang bei gängigen Beschwerdebildern in diesen Fachgebieten. Die Anerkennung des Gutachterkolloquiums für den Erwerb von Fortbildungspunkten ist bei der Ärztekammer Berlin beantragt. © Bundesärztekammer · letzte Änderung 24.08.2010 |
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