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"Kein Freibrief für Designer-Babys"

Statement von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, zum Urteil des BGH zur Präimplantationsdiagnostik

Berlin, 06.07.2010

„Die unlogische Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik und der Präimplantationsdiagnostik ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofes endlich aufgehoben worden“, begrüßt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, das heutige BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik (PID).

Mit dem Urteil sei Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern wie auch für die verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte geschaffen worden. Zugleich habe der BGH hervorgehoben, dass die PID nur bei entsprechend schwerwiegender Indikation zur Anwendung kommen dürfe. „Der BGH hat eine geschlechtsspezifische Auswahl wie auch eine unbegrenzte Selektion von Embryonen strikt untersagt. Damit hat der BGH eindeutig klargestellt, dass die PID keinesfalls als Methode zur Erzeugung von sogenannten Designer-Babys erlaubt ist.“

Der Gesetzgeber sei nun aufgefordert, dass Embryonenschutzgesetz entsprechend nachzubessern.

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